Allgemeine Geschäftsbedingungen
Reithelm
Alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre und alle Reiter von unseren Pferden müssen beim Reiten einen Reithelm nach gültiger EU-Norm tragen. Erwachsenen empfehlen wir das Tragen eines Reithelms. Bei Veranstaltungen des IPZV (z.B. Reitabzeichenkurse) ist das Tragen eines Helms für alle Teilnehmer Pflicht.
Haftungsausschluss
Die Teilnahme an Reitkursen und Reitstunden erfolgt auf eigene Gefahr. Dies erkennt der Teilnehmer oder seine Erziehungsberechtigten mit der Anmeldung an. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Veranstalter und der Lehrgangsleiter für Unfälle, die während der Zeit des Aufenthalts im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen,australia online pokies eine Haftung nur insoweit übernommen wird, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht. Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftpflicht entlassen. Für abhanden gekommene oder liegen gelassene Wertgegenstände übernehmen wir keine Haftung.
Betriebs- und Reitordnung
- Zu den Anlagen gehören: Die Stallungen und alle weiteren Räume, die offenen u. gedeckten Reitbahnen, der Hindernispark, sowie alle Nebenflächen einschl. PKW- Einstellflächen.
- Unbefugten ist das Betreten der Ställe, der Sattel- u. Futterkammern und aller sonstigen Nebenräume nicht gestattet.
- Das Geschäftszimmer des Betriebes befindet sich im Wohnhaus auf der Anlage. Anfragen u. Beschwerden sind an die Betriebsinhaberin Karen Blohme direkt zu richten (nicht an das Personal!).
- Das Rauchen in den Stallungen, Futterräumen und im Wohnhaus ist verboten!
- Die am schwarzen Brett angegebenen Stallruhezeiten sind einzuhalten.
- Hunde sind auf der gesamten Reitanlage u. auf den dazugehörigen Außenplätzen an der Leine zu führen. Das Mitführen von Hunden in der Reitbahn ist untersagt.
- Die Betriebsinhaberin leitet den Reitbetrieb, übernimmt das Arbeiten von Privatpferden u. ist für alle Fachfragen des Reitbetriebes zuständig. Weiterhin unterrichten auf der Anlage Jessica Kröger und Gesa Wichmann. Die Erteilung von Reitunterricht durch fremde Reitlehrer, auch Privatpersonen, ist nicht zulässig!
- Das Stallpersonal darf nur im Rahmen der ihm vom Betriebsinhaber erteilten Anweisungen zu Aufgaben herangezogen werden. Besondere Wünsche sind an die Betriebsinhaberin zu richten.
- Es können eigene Pferde/Ponys zu den Seminaren mitgebracht werden. Die Kosten für die Unterbringung sowie Verpflegung variieren je nach Aufwand und sind mit dem Veranstalter abzusprechen. Der Teilnehmer bestätigt, dass das Pferd frei von ansteckenden Krankheiten ist, eine Influenza Schutzimpfung durchgeführt wurde, das Tier aus einem seuchenfreien Bestand kommt sowie eine Haftpflichtversicherung besteht.
- Fremdes Eigentum darf nicht benutzt werden.
- Wer trotz Verwarnung gegen die Betriebsordnung verstößt, kann von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden.
- Der Betrieb haftet nicht für Unfälle, Verluste o. Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Lehr- o. Privatpferde, Diebstahl, Feuer o. andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden o. sonst wie an privaten Eigentum entstehen, soweit der Betrieb nicht gegen solche Schäden versichert ist oder soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Betriebes, seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher sonstiger Hilfspersonen beruhen.
- Alle Ordnungen und Anweisungen, die am schwarzen Brett aushängen sind einzuhalten.
- Die aktuelle Preisliste / Gebührenordnung hängt am schwarzen Brett der Reithalle aus.
- Die Anmeldung zu Veranstaltungen / Lehrgängen und Ferienwochen ist verbindlich. Bei Nicht-Teilnahme muss die Lehrgangsgebühr voll bezahlt werden. Es kann evtl. ein Ersatzreiter mit dem gleichen Leistungsstand benannt werden. Die Anmeldung sollte je nach Lehrgang mindestens 4 Wochen vor Beginn erfolgen. Des Weiteren gelten die allgem. Geschäftsbedingungen des Betriebes. Wir bitten um frühzeitige Anmeldung.
- Die Hälfte der Kosten sind mit der Anmeldung fällig, der Restbetrag muss 5 Werktage vor Seminarbeginn beglichen sein.
- Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, so behält sich der Veranstalter vor, das Seminar abzusagen. Die bereits entrichteten Gebühren werden zurückerstattet.
- Bei Übernachtung: Anreisetag Check-in ab 14:00 Uhr und Abreisetag Check-out um 15:00 Uhr